Der Bundesrat wird voraussichtlich auf seiner Sitzung am 27.11.2015 die von der Bundesregierung geplanten Änderungen der insolvenzrechtlichen Anfechtung im Wesentlichen billigen. Denn die vom Rechtsausschuss vorgelegte Beschlussempfehlung sieht zwar einige Änderungen vor, die jedoch vor allem genauere Definitionen zum Gegenstand haben. Inhaltliche Korekturen der Regierungsnovelle sieht die Beschlussempfehlung kaum vor.
Die schwarz-rote Regierungskoaliation hatte mit ihrem Koaliationsvertrag auf Druck von Lobbyisten verabredet, die insolvenzrechtliche Anfechtung zu schwächen. Als Begründung wird angeführt, die Rechtssicherheit sei zu stärken. Die Kritiker dieses Vorhabens betonen, dass damit ein wichtiges Instrument zur sinnvollen Gestaltung eines Insolvenzverfahrens im Interesse der Gläubigergleichbehandlung beschädigt werde. Denn jede Anfechtung stehe im Spannungsfeld zur Rechtssicherheit. Dieses Dilemma des Spannungsverhältnisses zwischen diesen beiden Rechtsgütern löse das Vorhaben der Regierung jedoch schlecht auf. Der Insolvenzgesetzgeber 1999 sah eine starke Anfechtung noch als Wesensinhalt des Insolvenzverfahrens an.
Die Beschlussempfehlung des Bundesrates stellen wir im Download-Bereich zur Verfügung.