Mandat

Die Heinz Schwarz GmbH & Co. KG ist ein seit 1964 bestehender Lieferant für Werkzeuge und Bauteile. Ihre Kunden finden sich vor allem in der Automotiv-, Landwirtschaft- und Nutzfahrzeugindustrie. Im August 2022 stellte die Heinz Schwarz GmbH & Co.KG einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung, um sich nachhaltig zu entschulden und zukunftsfähig aufzustellen. Die Hintergründe der Krise sind vielschichtig: so bestand zuletzt ein hoher Vorfinanzierungsbedarf durch neue Zahlungsbedingungen der Kunden, hinzu kamen eine sinkende Nachfrage und immens, zum Teil dreifach, gestiegene Kosten für Material und Energie. Mit den geltenden Vertragsstrukturen (Festpreisvereinbarungen) konnten diese Kosten nicht in einem ausreichenden Umfang an die Kunden weitergegeben werden. Außergerichtliche Maßnahmen wurden eingeleitet, konnten jedoch nicht im benötigten Umfang abgeschlossen werden und die Zahlungsunfähigkeit drohte. Die Entscheidung für eine Eigenverwaltung sollte dabei die Erfolgsaussichten erhöhen und dessen Dauer im Sinne aller Beteiligten verkürzen.
 

Lösung

Im November 2022 konnte mit Hilfe von VOIGT SALUS. eine Fortführungslösung für die Heinz Schwarz GmbH & Co. KG gefunden werden. Mit der Kesseböhmer Gruppe wurde ein neuer Investor gefunden und die Basis für einen Neustart des traditionsreichen Unternehmens aus der Insolvenz heraus geschaffen. Der Unternehmensstandort in Preußisch Oldendorf bleibt erhalten und auch die Kundenaufträge wurden übernommen. Trotz einer notwendigen Anpassung der Personalstruktur konnte der Großteil der Arbeitsplätze erhalten werden.
 

Resümee

„Schwarz startet nachhaltig neu aufgestellt und mit guter Langfrist-Perspektive in den Wettbewerb“, sagt der Generalbevollmächtigte Thomas Ellrich von der Kanzlei VOIGT SALUS. Zusammen mit seinen Partnern Christian Krönert und Dr. Franz Zilkens unterstützt er die Geschäftsführung des Unternehmens im Verfahren bei allen insolvenzrechtlichen Fragen und Aufgaben. „Dass es nach Eröffnung des Verfahrens bei einer Eigenverwaltung blieb, ist ebenfalls nicht selbstverständlich. Das Vertrauen des Gerichts, des vorläufigen Gläubigerausschusses und der Automobilindustrie ist eine Bestätigung für die konsequente und gemeinschaftliche Arbeit des Sanierungsteams“, erklärt Rechtsanwalt Christian Krönert.

» zum Login