Erfolgreiche Insolvenzpläne benötigen gute Verfasser

Der Insolvenzplan ist das zentrale Sanierungsinstrument des Insolvenzrechts. Wir erstellen Pläne nicht nur für die Insolvenzverwalter unserer Sozietät, sondern auch für Unternehmer, Banken, Gläubiger und sogar Verwalter anderer Büros. Geschätzt wird dabei, dass wir nicht nur Rechtsprobleme lösen können, sondern auch betriebswirtschaftlichen Sachverstand mitbringen.

Die Planinsolvenz eröffnet neue Möglichkeiten

Mit dem Insolvenzplan kann nicht nur das Unternehmen, sondern auch die das Unternehmen tragende Gesellschaft oder (natürliche) Person saniert werden. Er ist ein Instrument, mit dem Verbindlichkeiten neu geregelt, gestundet oder erlassen werden. Zur Sanierung kann der Plan Rechte und Verträge umgestalten oder beenden. Seit der Reform der Insolvenzordnung im Jahre 2012 (ESUG) ist es darüber hinaus sogar möglich, gesellschaftsrechtliche Verfügungen hinsichtlich der insolventen Gesellschaft zu organisieren, worunter beispielsweise der Rechtsformwechsel oder auch die Veränderung der Gesellschafterstrukturen fallen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Gläubiger dem Plan zustimmen. Die fehlende Zustimmung eines Gläubigers (oder einer Gläubigergruppe) kann jedoch mit einem richterlichen Beschluss ersetzt werden, wenn der Plan das objektive Interesse der oder des Gläubigers beachtet.

Offenheit und Fairness sind Basis der finanzwirtschaftlichen Sanierung

Die Gestaltung eines Insolvenzplanes, seine Durch- und Umsetzung ist ein komplexer Vorgang, der verschiedenste Rechtsgebiete betrifft. Der Planverfasser muss aber nicht nur in diesen Rechtsfragen versiert sein, sondern muss zudem die Fähigkeit mitbringen, mit den Gläubigern einen offenen und transparenten Diskurs über den Plan zu einem Ergebnis zu führen.

Unsere Erfahrung aus zahlreichen Insolvenzverfahren ist, dass die Gläubiger durchschauen, wenn sie übervorteilt werden sollen. Ein Plan mit diesem Inhalt wird schließlich scheitern. Der Unternehmer, der einen solchen Plan veranlasste, hat dann alles verloren. Lediglich seine Berater, die ihm den scheinbar schnellen Erfolg verkauften, haben meist üppige Honorare gewonnen.

Leistungswirtschaftliche Sanierung und Planverfahren

Im optimalen Fall ist das Planverfahren binnen Monaten abgeschlossen. Dazu bedarf es aber einer guten Vorbereitung und regelmäßig einer soliden leistungswirtschaftlichen Basis. Ist jedoch eine defizitäre Situation zu überwinden und muss dazu mehr getan werden, als die Rechtsbeziehungen neu zu gestalten, weil bewirtswirtschaftliche Umstände anzupassen sind, können Sanierungen mitunter erhebliche Zeit beanspruchen. Wir haben sogar erst über Jahre das Unternehmen leistungswirtschatlich in Zusammenarbeit mit dem Unternehmer und den Gläubigern saniert, bevor ein Plan das Verfahren beendete. Richtig ist allerdings, dass immer dann, wenn eine schnelle und transparente Planlösung möglich ist, diese auch umzusetzen ist. Dies schon deshalb, um das in einem harten Wettbewerb stehende Unternehmen möglichst schnell von dem Makel der Insolvenz zu befreien.

Unser Erfolgsrezept

Wir erstellen Pläne nicht nur für die Insolvenzverwalter unserer Sozietät, sondern auch für Unternehmer, Banken, Gläubiger und sogar Verwalter anderer Büros. Geschätzt wird dabei, dass wir nicht nur Rechtsprobleme lösen können, sondern auch betriebswirtschaftlichen Sachverstand mitbringen. Über allen fachlichen Qualitäten steht aber vor allem die Maxime des ehrlichen und offenen Umgangs mit allen Beteiligten. Das ist unser Erfolgsrezept.

Ansprechpartner

» zum Login