Gemeinsam den Schutzschirm spannen

Der Gesetzgeber hat mit seiner Reform im Jahre 2012 (ESUG) ein Institut bereitgestellt, mit dem der Unternehmer die Durchführung seines Eigenverwaltungsverfahrens vorbereiten kann. Es handelt sich dabei um das Schutzschirmverfahren (§ 270 b InsO). Auf Antrag stellt das Insolvenzgericht umfangreiche Schutzmaßnahmen zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass das sanierungsfähige Unternehmen lediglich drohend zahlungsunfähig ist und dass dies ein Experte bescheinigt. Ein von dem Unternehmer mitgebrachter Sachwalter wird von dem Gericht zur Unterstützung bestellt.

Wir übernehmen Sachwalterschaften, begleiten einen solchen Sanierungsprozess als Berater oder sogar mit Übernahme von Managementverantwortung im Organ. Unsere Kompetenz und unsere Unabhängigkeit befähigen uns, als glaubwürdige Mittler zwischen den Interessen zu fungieren. Unternehmer bauen auf diese Fähigkeit, um mit Erfolg ihr beabsichtigtes Planverfahren zu realisieren.

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