Abwehr und Durchsetzung der Anfechtung des Insolvenzverwalters

Das Recht der Insolvenzanfechtung erlaubt es, Vorgänge, die außerhalb eines Insolvenzverfahrens regelmäßig nicht oder nur nach Maßgabe des AnfG angreifbar sind, zugunsten der Gesamtheit der Gläubiger rückgängig zu machen – und zwar in der Regel dergestalt, dass ein durch diesen Vorgang dem Vermögen des Schuldners entzogener Gegenstand wieder für dessen Schulden haftbar gemacht werden kann.

 

Wichtiges Werkzeug

Die Anfechtung ist damit eines der wichtigsten Werkzeuge des Verwalters zur Anreicherung der bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgefundenen Masse. Ähnliche, aber weniger weitreichende Möglichkeiten, sieht die Gläubigeranfechtung nach dem Anfechtungsgesetz zugunsten des die Individualvollstreckung betreibenden Gläubigers vor.

 

Exzellente Expertise

Neben der durch zahlreiche Publikationen bestätigten wissenschaftlichen Kenntnis können Mandanten bei der Insolvenzanfechtung auch auf unsere langjährigen praktischen Erfahrungen bauen. Wir beraten und vertreten insbesondere Insolvenzverwalter bei der Durchsetzung dieser Ansprüche. Außerdem übernehmen wir Mandate zur Abwehr solcher Ansprüche, wenn keine Interessenkollision mit einer von uns ebenfalls betriebenen insolvenzverwaltenden Tätigkeit besteht. Hierüber geben wir Ihnen gern auch kurzfristig Auskunft.

 

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