Nach einem von dem Verband der Insolvenzverwalter (VID) präsentierten Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Justiz soll die Vorsatzanfechtung zurückgenommen werden. Künftig sollen demnach nur noch dann Rechtshandlungen des Schuldners durch den späteren Insolvenzverwalter angefochten werden können, wenn sie den Makel der "Unlauterbarkeit" tragen. Mit dem Koalitionsvertrag von Union und SPD hatte die Bundesregierung den Auftrag erhalten, das Anfechtungsrecht zu überprüfen, weil es nachteilig für die Wirtschaft sei.
Die Insolvenzanfechtung ist ein wichtiges Instrument, um die Gleichbehandlung der Gläuber herzustellen und die Ordnungsfunktion des Insolvenzverfahrens insgesamt zu befördern. Sie ist nach langer Reformdiskussion mit Einführung der Insolvenzordnung 1999 im Vergleich zur Konkursordnung verschärft worden.
Die Ministerialdirektorin im Bundesminsterium der Justiz (BMJ) Marie Luise Graf-Schlicker hat bei der Handelsblatt-Tagung in Berlin am 25.9.2014 als Leiterin der Abteilung "Rechtspflege" erklärt, dass es noch keinen abgestimmten Entwurf eines "Eckpunktepapiers" des BMJ zur Änderung der insolvenzrechtlichen Vorsatzanfechtung gebe.