Am 23.12.2016 um 13.00 Uhr hat das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) den von den Gläubigern am 07.04.2016 einstimmig angenommenen Plan in dem Verfahren "Der Otte" bestätigt. Alsbald kann damit das Insolvenzverfahren zur Aufhebung kommen und der Geschäftsbetrieb außerhalb der Insolvenz fortgeführt werden.

Der Plan sieht die Entschuldung der Berliner Gesellschaft vor. Die "Der Otte Personalleasing GmbH" zählt seit 1999 in Berlin zu den anerkannten Vermittlern von hochqualifizierten Köchen, die bundes- und europaweit vor allem im Eventbereich eingesetzt werden. Eine Betriebsprüfung führte zu dem Ergebnis, dass Beiträge von über 1,6 Mio. € nachberechnet wurden. Das Ergebnis der Betriebsprüfung ist sehr zweifelhaft und streitig. Eine Klärung hätte im Wege der Sozialgerichtsbarkeit erfolgen müssen. Die in Aussicht stehenden Gerichtsprozesse hätten katastrophale Auswirkungen gehabt und eine geordnete Betriebsfortführung nicht mehr zugelassen.

Geschäftsführer Carsten Otte erkannte die existenzielle Bedrohung des Geschäftsbetriebes und suchte sofort den Schutz des Insolvenzverfahrens indem er am 03.02.2015 einen Insolvenzantrag stellte. Der Geschäftsbetrieb wurde seither im Rahmen des Insolvenzverfahrens fortgeführt. Für die Sanierung und den dauerhaften Erhalt des Geschäftsbetriebes mit derzeit rd. 40 Arbeitnehmern erstellte der Insolvenzverwalter Joachim Voigt-Salus einen Insolvenzplan, der im Wesentlichen die Entschuldung der Gesellschaft und die Vermeidung langwieriger und kostenintensiver sozialversicherungsrechtlicher Auseinandersetzungen zum Gegenstand hat. Zudem verzichten die Sozialversicherungsträger im Rahmen des Insolvenzplans auch auf die persönliche Inanspruchnahme des Geschäftsführers Carsten Otte, was für diesen zwingende Voraussetzung war, um den Betrieb in der bisherigen Qualität fortführen zu können.

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