Die Unternehmensberater der Bosten Consulting Group (BCG) haben heute ihre vierte Auflage einer ESUG-Studie vorlegt. Sie untersucht erneut alle Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung.
BCG fasst die drei wichtigsten Erkenntnisse wie folgt zusammen:
1. Bei den großen Unternehmen sei die Eigenverwaltung mit 20 % zwischenzeitlich die Ausnahme – dies hänge auch mit dem starken Rückgang großer Insolvenzen insgesamt zusammen.
2. Weiterhin gebe es einen großen Anteil gescheiterter Eigenverwaltungen – mit 43 % würden mehr Verfahren nach § 270a als Schutzschirmverfahren nach § 270b mit 34 % scheitern.
3. Für die Gläubiger bleibe es bei der durchschnittlich erzielten Cash-Quote von 11 %, jedoch seien aktuell geringere Sanierungsbeiträge erforderlich (nur bei ca. 70 % der Verfahren Haircut).
Die vollständige Studie steht im Download-Bereich als PDF zur Verfügung.