Der Verband der deutschen Insolvenzverwalter (VID) hat sich mit einem Grundsatzpapier in die Diskussion um ein neu zu schaffendes vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren eingeschaltet. Die schon seit Jahren diskutierte Frage, ob ein vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren sinnvoll und notwendig ist, bekam neue Brinsanz, weil die EU-Kommisssion mit ihrem Aktionplan ein solches Vehikel zur Sanierung in den EU-Mitgliedsstaaten einführen will.

So hat die EU-Kommission am 12.03.2014 unter anderem ihre Empfehlung „für einen neuen Ansatz im Umgang mit unternehmerischem Scheitern und Unternehmensinsolvenzen“ abgegeben und dazu Ende 2015 eine erste Evaluation über deren Umsetzung veröffentlicht. Die Empfehlung der EU-Kommission enthält unter anderem detaillierte Maßgaben zur Ausgestaltung eines vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens.

Bundesminister Maas hat diese Initiative zuletzt in seiner Rede auf dem Deutschen Insolvenzverwalterkongress 2015 kritisch in Frage gestellt und damit eine skeptische Haltung zum Ausdruck gebracht, die von vielen Praktikern geteilt wird. Allerdings werden sich nationale Gestaltungsmöglichkeiten an der möglicherweise schon zum Ende diesen Jahres zu erwartenden europäischen Vorgaben, entweder in Form einer Richtlinie oder sogar einer Verordnung zu orientieren haben.

Am 30.11.2015 hat der VID sich mit dieser Entwicklung in einem ganztägigen Workshop, unter anderem mit Vertretern des Bundsjustizministeriums (BMJV), anderer Verbände und auch des Bundesgerichtshofs (BGH) auseinander gesetzt und zudem eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Diese hat die "VID-Grundsätze" eines vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens formuliert. Dieses Stellungnahme hat der VID im Februar Vertretern der EU-Kommission und dort den zuständigen Mitarbeitern der GD Justiz in Brüssel vorgestellt.

Dem Gespräch war zu entnehmen, dass der geplante Richtlinienentwurf sich erst in Umrissen abzeichnet. Er wird aber als wichtiges Projekt intensiv unter anderem durch eine Expertenkommission und begleitende Studien vorbereitet. Aufgrund der komplexen Materie mit vielen nationalen Eigenheiten wird erwartet, dass ein Entwurf nur wenige Detailvorgaben für die nationalen Gesetzgeber enthalten wird. Stattdessen könnten auch zentrale Fragen, wie etwa die Einschaltung eines Sachwalters oder die Form einer gerichtlichen Kontrolle der nationalen Ausführungsregelung, überlassen bleiben. Die EU-Kommission verbindet jedoch große Erwartungen mit der Einführung solcher vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahren, insbesondere für die Mitgliedstaaten, die bisher noch keine Verfahren zur Insolvenzprävention eingeführt haben.

Der VID will sich betonte in einem Runschreiben an seine Mitglieder, sich intensiv an der Debatte zu beteiligen.

Das Poistionspapier mit den "VID-Grundsätzen" stellen wir im Download-Bereich zur Verfügung.
 

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