Die Wirtschaftsprüfer haben nun einen verbindlichen Standard zur Beurteilung der Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung und drohenden Zahlungsunfähigkeit verabschiedet. Der neue Standard mit dem Titel "IDW S 11" hat– unter Berücksichtigung der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – auch kontrovers diskutierte Zweifelsfragen aufgegriffen. Nach IDW S 11 ist ein Unternehmen zahlungsunfähig, wenn es eine auch nur geringfügige Liquiditätslücke von wenigen Prozent der zum Stichtag fälligen Verpflichtungen auf Dauer nicht vollständig schließen kann. Entgegen der im Schrifttum zum Teil vertretenen Auffassung sind nach IDW S 11 in dem für die Beurteilung der Insolvenzreife erforderlichen Finanzplan auch künftige Zahlungsausgänge zwingend zu berücksichtigen.

Gegenüber dem Entwurf IDW ES 11 wurde neben einigen Klarstellungen eine Konkretisierung des Prognosehorizonts vorgenommen: Während bei der Überschuldungsprüfung regelmäßig das laufende und folgende Geschäftsjahr zu berücksichtigen sind, kann der Prognosehorizont bei der Beurteilung der drohenden Zahlungsunfähigkeit ausnahmsweise dann kürzer sein, wenn zum Beurteilungsstichtag nur kurzfristige Verbindlichkeiten bestehen.

IDW S 11 ersetzt IDW PS 800 und IDW FAR 1/1996.

Der Standard ist bereits in Heft 4/2015 der IDW Fachnachrichten und im Supplement 2/2015 der Zeitschrift "Die Wirtschaftsprüfung" veröffentlicht worden.

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