Der Verband Insolvenzverwalter Deutschlands e.V. (VID) verfolgt die Diskussion um das Insolvenzanfechtungsrecht mit großer Sorge. Dies gilt insbesondere für Vorschläge, die Regelung des § 133 Abs.1 InsO durch grundlegende Eingriffe so umzugestalten, dass sie künftig auf zahlreiche, bisher erfasste Vorgänge nicht mehr anwendbar wäre. Mit ebenso großer Besorgnis beobachtet der VID den Versuch, im Rahmen der Diskussion um Insolvenzanfechtungen die bereits in früheren Anläufen gescheiterten Ideen für eine Privilegierung der aus Zwangsvollstreckung erlangten Deckungen neu zu beleben.
Beide Ansätze bergen nach Ansicht des VID die Gefahr, auch mit vermeintlich nur marginalen Eingriffen das Insolvenzanfechtungsrecht praktisch weitgehend einzuschränken. Damit würde ein zentrales Instrument zur Herstellung der Gläubigergleichbehandlung in seiner Wirkung gefährdet, das ganz wesentlich zum Erfolg der Insolvenzordnung beigetragen habe.
Die vollständige Stellungnahme des VID steht im Download-Berich zur Verfügung: