Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe muss über die Beschwerde urteilen, ob auch juristische Personen (wie eine GmbH oder AG) Insolvenzverwalter werden können. Bisher sieht das Gesetz vor, dass ausschließlich natürliche Pertsonen, die geschäftsgewandt sind, mit diesem Amt bestellt werden dürfen. Grund war für den Gesetzgeber, dass das Insovenzverwalteramt eine persönliche Verantwortung erfordere, die es bei einer juristischen Person jedoch nicht gebe. Das BVerfG hat den Verband der Insolvenzverwalter VID und eine Reihe anderer Verbände und Organisationen um die Beantwortung einiger Fragen gebeten, die nach Ansicht des Gerichts in der Verfassungsbeschwerde (1 BvR 3102/13) bedeutsam sind. Der VID hat hierauf mit einer Stellungnahme zu den gestellten Fragen sowie einem Gutachten zu verfassungsrechtlichen Fragen reagiert, das Prof. Dr. Wolfram Höfling (Köln) erstellt hat.
Der VID spricht sich in seiner Stellungnahme gegen die Zulassung juristischer Personen zur Insolvenzverwaltung und damit zur Beibehaltung der jetzigen Rechtslage aus. Das Gutachten von Herrn Professor Höfling kommt zu dem Ergebnis, dass der Gesetzgeber in dieser Frage einen weiten Beurteilungsspielraum hat und verfassungsrechtlich nicht verpflichtet ist juristische Personen zur Insolvenzverwaltung zuzulassen. Das Gutachten steht im Download-Bereich zur Verfügung.