In ihrem Insolvenzblog hat die STP GmbH eine aktuelle Statistik über die Insolvenzverfahren vorgelgt, die nach dem im Jahr 2012 eingeführten Mechanismen des ESUG geführt werden. Bei einem rein statistischen Blick auf das Verhältnis der Unternehmensinsolvenzen ist der Anteil der ESUG-Verfahren klein. Von den insgesamt über 29.000 Insolvenzverfahren von Kapital- und Personengesellschaften im Zeitraum 01.03.2012 bis zum 28.02.2015 waren es nur 732 Verfahren, die über die Instrumente §§ 270 a und b InsO eingeleitet wurden. Das sind nicht mal 2,5 %.
Jedoch nutzen vor allem die großen Unternehmen die Möglichkeiten des ESUG für die Gestaltung ihres Insolvenzverfahrens. Im Jahr 2014 stellten 24 Unternehmen, die mehr als 100 Millionen Euro Umsatz im Jahr erwirtschafteten, Insolvenzantrag. Davon wurden 10 Verfahren als §§ 270 a oder b InsO Verfahren mit Eigenverwaltungen oder Schutzschirmen eingeleitet, somit satte 42%. Immerhin 8 davon wurden auch in Eigenverwaltung eröffnet, damit noch 33%.