Die Meinungen über das ESUG (Gesetz zur Erleicherung der Sanierung von Unternehmen) sind geteilt: Während manche glauben, dass eine besssere Sanierungskultur geschaffen werde, stellen andere auf die Mißbrauchsgefahren ab, die es dem Schuldner ermöglichen sollen, weiter auf Kosten der Gläubiger zu wirtschaften.

Damit stellt sich die Frage, was bringt das ESUG tatsächlich? Eine Antwort soll die Untersuchung „ESUG-Evaluation“ der Universität Bielefeld unter Leitung von Prof. Dr. Florian Jacoby geben. Alle Beteiligten an Insolvenzverfahren sind aufgefordert, über ihre Erfahrungen mit dem ESUG zu berichten. Die Erhebung bittet, konkrete Verfahrensverläufe über einen Online-Fragebogen zu schlidern. Diese Angaben können in einem Freitextfeld sowie über ein Dokumenten-Upload ergänzt werden.

Durch das ESUG wurde die Insolvenzordnung zum 1. März 2012 umfangreich geändert, um die Sanierung von Unternehmen zu erleichtern. Zu diesem Zweck wollte der Gesetzgeber insbesondere den Einfluss der Gläubiger auf die Auswahl des Insolvenzverwalters stärken, das Insolvenzplanverfahren ausbauen und straffen sowie den Zugang zur Eigenverwaltung vereinfachen. Die Funktion des Insolvenzgerichts wurde schwächer gestaltet. Mit seinem Gesetzesbeschluss hat der Deutsche Bundestag allerdings die Bundesregierung aufgefordert, nach fünf Jahren, also im Jahre 2017, die Erfahrungen mit dem ESUG zu evaluieren.

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