Am 1. Juli 2014 tritt die Reform des Verbraucherinsolvenz-Verfahrens in Kraft. Mehr als 91.000 Verbraucher haben im vergangenen Jahr ein Insolvenzverfahren mit dem Ziel der Restschuldbefreiung beantragt. Sechs Jahre dauert das Verfahren. Ab 1. Juli sollen Betroffene schneller eine Chance für einen Neuanfang bekommen. Doch Verbraucherschützer und Insolvenzrechtsexperten haben Zweifel am Erfolg der Reform. In einem Beitrag auf OnlineMONEY kommen Experten zu Wort. Sie erläutern, dass nur sehr wenige von den neuen Möglichkeiten auf Verkürzung des Verfahren Gebrach machen können.

Nur wer innerhalb von drei Jahren mindestens 35 Prozent der Gläubigerforderungen sowie die Kosten des Verfahrens für das Gericht und den Treuhänderzur Verfügung stellt, kann von der Restschuld bereits nach drei Jahren befreit werden. Diese Hürde sei zu hoch.

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