Der Bundesverband der deutschen Inkassounternehmen hat mit seiner Pressemitteilung kritisiert, dass insolvente Personen ab dem 1. Juli 2014 die Restschuldbefreiung bereits nach einem dreijährigen Insolvenzverfahren erhalten sollen, wenn sie 35 Prozwent ihrer Verbindlichkeiten und die Verfahrenskosten tilgen können. Eine vorzeitige Befreiung nach fünf Jahren erhalten die Schuldner, die wenigstens die Verfahrenskosten zahlen können. Diese neuen Möglichkeiten seien ein falsches Signal, Zahlungspflichten auch zu erfüllen. 

Ansonsten bleibt es bei der bisherigen Regelung, dass eine Restschuldbefreiung erst nach sechs Jahren von dem Insolvenzgericht erteilt wird. Während des Verfahrens hat der Schuldner verschiedene Obliegenheiten zu erfüllen und sein pfändbares Einkommen an einen Treuhänder abzuführen.

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