Die Partner Joachim Voigt-Salus und Oliver Sietz haben heute die Sanierung der Berliner AWO und ihrer Tochtergesellschaften auf der Handelsblatt-Tagung in Berlin vorgestellt. Im Mittelpunkt stand die Erläuterung der besonderen Schwierigkeiten, die sich aus dem steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht ergaben. Die beiden Referenten machten deutlich, dass der Erhalt der umsatzsteuerlichen Organschaft ein wichtiger Pfeifer bei der Sanierung war. Eine solche Beständigkeit ist jedoch vor dem Hintergrund einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) vom März 2014 zweifelhaft geworden. Sie forderten deshalb den Gesetzgeber auf, bei der geplanten gesetzlichen Gestaltung der Konzerninsolvenz solche steuerlichen Aspekte mitzudenken. Das sei bisher nicht der Fall.  
 

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