Der Verwalter im Insolvenzverfahren des Europäischen Branchenkompetenzzentrums für die Gesundheitswirtschaft EWIV (EUBKZGW EWIV), Rechtsanwlt Joachim Voigt-Salus, bittet die Gläubiger um Geduld, deren Forderungen im Prüfungstermin am 23. März 2016 vorläufig bestritten werden mussten. Vor allem Ansprüche der Gläubigen, die sich an der Insolvenzschuldnerin beteiligt haben, können möglicherweise Eigenkapital sein, so dass diese dann nachrangig wären (§ 39 Insolvenzordnung). Die rechtliche Prüfung konnte der Insolvenzverwalter allerdings noch nicht abschließen, weil er dazu noch gar nicht alle Unterlagen habe. Es ist deshalb möglich, dass die Ansprüche auch noch festgestellt werden können. Die nötige Aufarbeitung wird Voigt-Salus zusammen mit den Anwälten vorneehmen, die die Gläubiger und Anleger vertreten.
Voigt-Salus ist weiterhin skeptisch, dass die Gläubiger mit einer höheren Quote auf ihre Forderungen rechnen können. Grund sei, dass die Insolvenzverwaltung bisher kaum Vermögen ermitteln konnte. Lediglich Anfechtungen und Haftungsdurchgriffe können nach seiner Einschätzung die Insolvenzmasse anreichern.
Der Eröffnungsbeschluss des Amtsgerichts Charlottenburg kann im Download-Bereich abgerufen werden.