Das Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin) hat den von dem Insolvenzverwalter, Joachim Voigt-Salus, vorgelegten Insolvenzplan zur Abstimmung in dem Insolvenzverfahren über das Berliner Unternehmen "Der Otte" zugelassen. Der Plan sieht die Entschuldung  vor.

"Der Otte" war Anfang letzten Jahres nach einer Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung in die Insolvenz geraten. Die Geschäftungsführung nutze das Insolvenzverfahren als Schutzinstrument. Grund waren von der Rentensicherung beanspruchte Beiträge, die streitig sind. Voigt-Salus: Wegen der Höhe der von der Rentenversicherung geltend gemachten Forderungen wäre eine gerichtliche Klärung der streitigen Rechtsverhältnisse nicht möglich gewersen. Die Kassen hätten die Forderungen nämlich vorläufig vollstrecken können. Bevor dieser Zustand jedoch eingetreten wäre, leitete die Geschäftsführung  das Insolvenzverfahren ein. Seitdem führt der Insolvenzvberwalter das Unternehmen mit über 50 Leihköchen weiter. Der Plan sieht eine vergleichsweise Regelung mit den Kassen und den weiteren Gläubigern vor. Voigt-Salus zeigt sich wegen den im Vorfeld durchgeführten Abstimmungen mit den Gläubiger zuversichtlich, dass der Plan angenommen wird und die Planinsolvenz dann beendet werden kann.  

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