Nachdem auf Antrag des bestellten Insolvenzverwalters, Herrn Rechtsanwalt Oliver Sietz, die zuständige Strafkammer des LG Augsburg mit Beschluss vom 13.08.2014 die Beschlagnahme von gesicherten Geldern aufgehoben hatte (siehe hierzu auch die Mitteilung vom 28.08.2014), hat nunmehr das OLG München die hiergegen von der Staatsanwaltschaft Augsburg eingelegte Beschwerde verworfen. Dadurch werden die im Zuge des Strafverfahrens arrestierten Gelder zur Befriedigung der Gläubiger im Rahmen des Insolvenzverfahrens frei. Aus Sicht des einzelnen Geschädigten ist es insoweit zwingend erforderlich, dass dieser die von ihm an die DKE-GoldTresor eG gezahlten Beträge beim bestellten Insolvenzverwalter anmeldet (§§ 174 ff. InsO).