Der Gravensbrucher Kreis, ein Zusammenschluss von Insolvenzverwaltern, begrüßt mit seiner Stellungnahme vom Oktober 2015 die mit der Insolvenzrechtsreform im Jahr 2012 (ESUG) geschaffenen Sanierungsmöglichkeiten für Unternehmen. Um das Gesetz jedoch erfolgreich umzusetzen, sei es bereits vor Ablauf der Evaluierungsphase nötig, Korrekturen vorzunehmen, die einen möglichen Akzeptanzverlust des ESUG verhindern sollen. In der Praxis zeige sich, dass eine erhebliche Misserfolgsquote bei den Insolvenzverfahren in Eigenverwaltungen bestehe, die die Berechenbarkeit des Verfahrens gefährde. Dies liege daran, dass zu häufig Verfahren in Eigenverwaltung begonnen würden, bei denen sich später zeige, dass die Voraussetzungen von Anfang an nicht vorgelegen haben. Häufig seien überdies Folgeinsolvenzverfahren nach gescheiterten ESUG-Sanierungen zu verzeichnen – insbesondere, wenn keine leistungswirtschaftliche Restrukturierung erfolge.
Um die Negativbeispiele – und dadurch Schaden von den Gläubigern – zu vermeiden und das Instrument Eigenverwaltung in Deutschland weiter zu stärken, unterbreitet der Gravenbrucher Kreis Verbesserungsvorschläge:
• objektiv prüfbare Mindestzugangsvoraussetzungen eines Schuldners zur Eigenverwaltung,
• die Stärkung der Position des Sachwalters und
• eine klare gesetzliche Regelung zur Begründung von Masseverbindlichkeiten in der Eigenverwaltung.
Die vollständige Stellungnahme steht im Dowonload-Bereich zur Verfügung.