Einstimmig haben die Gläubiger von "Der Otte Personalleasing GmbH" auf der heute beim Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) stattgefundenen Versammlung den von dem Insolvenzverwalter Joachim Voigt-Salus vorgelegten Plan angenommen. Der Plan sieht die Entschuldung der Berliner Gesellschaft vor. Zudem regelt der Plan mit einer Bedingung, dass der geschäftsführende Gesellschafter von Haftungsdurchgriffen entlastet wird, um das Unternehmen weiterbetreiben zu können.
Die "Der Otte Personalleasing GmbH" ist eine weit über die Berliner Grenzen hinaus bekannte Personalüberlasserin, die vor allem Köche für hochwertige Veranstaltungen und Events stellt. Eine Betriebsprüfung führte zu dem Ergebnis, dass Beiträge von über 1,6 Mio. € nachberechnet wurden. Diese finanzielle Belastung führte zur Insolvenz, die der Geschäftsführer unverzüglich zum Schutz seines Unternehmens im Februar 2015 einleitete. Seit diesem Zeitpunkt führt der Insolvenzverwalter das Unternehmen fort.
Die von der Betriebsprüfung ermittelten Rechtsverhältnisse sind streitig. Deshalb steht im Mittelpunkt des Plans eine vergleichsweise Lösung, so dass langwierige sozialgerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden.
Der Verwalter Voigt-Salus zeigt sich zuversichtlich, dass alsbald der Plan von dem Gericht bestätigt werden und damit das Verfahren zur Aufhebung kommen kann. Nötig sei, dass einige Gläubiger noch Erklärungen abzugeben haben, um Planbedingungen zu erfüllen.