Mit der im Download-Bereich zur Verfügung gestellten Empfehlung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses will der Bundesrat auf den am 07.02.2017 veröffentlichten Beschluss des Bundesfinanzhofes zum Sanierungserlass des Bundesministeriums der Finanzen reagieren. Vorgeschlagen wird die Einführung eines neuen § 3a EStG, mit dem die geforderte gesetzliche Grundlage der Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen umgesetzt wird.

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