Die von der Bundesregierung angestrebte große Insolvenzrechtsreform besteht aus drei Stufen. Die 1. Stufe ist seit März 2012 in Kraft. Die 2. Stufe hat im Sommer 2013 die parlamentarischen Hürden genommen.

Was bringt die 3. Stufe zum Thema „Konzerninsolvenz“? 

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Im Rahmen der dritten und letzten Stufe der Insolvenzrechtsreform soll ein Konzerninsolvenzrecht geschaffen werden. Ziel dabei: die Reibungsverluste eines insolvenzbedingten Auseinanderbrechens von Konzernen zu verhindern - und Sanierungschancen damit weitestgehend zu wahren.

Koordinieren und konsolidieren.

Die neuen Regelungen zum Konzerninsolvenzrecht sollen sich in die Grundstruktur der Insolvenzordnung einfügen. Insbesondere soll es dabei bleiben, dass je insolventem Konzernglied ein Insolvenzverfahren zu eröffnen ist. Durch besondere Gerichtsstands- und Verweisungsbestimmungen, durch die Möglichkeit der Bestellung eines Verwalters für mehrere Verfahren und durch die Einführung eines separaten Koordinationsverfahrens sollen diese Verfahren dann aber besser aufeinander abgestimmt werden.

Nachdem die 2. Stufe der Insolvenzrechtsreform voraussichtlich am 01.Juli 2014 in Kraft treten kann, liegt für die 3. Stufe des Reformvorhabens allerdings bis heute noch kein Gesetzesentwurf vor.

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