28. Juli 2014
Das Bundesministerium für Justiz hat für das ab dem 1. Juli anzuwendende Insolvenzverfahren für Privatpersonen neue Formblätter zur Beantragung des Verfahrens und der Restschuldbefreiung vorlegt. Eine Broschüre gibt Auskunft über die Veränderungen. Diese können über die Web-Seite des Ministeriums abgerufen werden.