Typischerweise wählen Unternehmen mit durchschnittlichen Jahresumsätzen von ca. 11 Millionen Euro und 80 Mitarbeitern die Eigenverwaltung, um eine gerichtliche Sanierung zu organisieren. Für Großverfahren habe sich die Eigenverwaltung als zu komplex erwiesen. Dies ist das Ergebnis der 2. Studie, die die Unternehmensberater der BCG Boston Consultion Group erstellt haben. Die Eigenverwaltung, die sich zugleich mit einem Schutzschrim verbindet, werde dabei allerdings nur in jedem fünften Fall implementiert. Großer Vorteil der Eigenverwaltung sei die kurze Verfahrensdauer.
 

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