Das Amtsgericht Charlottenburg, das für alle Insolvenzen von Unternehmen in der Hauptstadt zuständig ist, führt ein neues Bewerbungsverfahren durch, um Insolvenzverwalter auszuwählen. Die Bewerbungsfrist endet am 31.10.2016. Die Bewerber und auch die bisher bereits tätigen Insolvenzverwalter müssen ihre Qualität anhand bestimmter fachlicher Eignungen und anhand der bisher in den jeweils übertragenen Verfahren für die Gläubiger erzielten Ergebnisse nachweisen. Dazu wird eine umfangreiche Datenerhebung über die seit 2010 von den Verwaltern beendeten Insolvenzverfahren durchgeführt. Mit statistischen Analysen wird dann festgestellt, welche Verwalter gute und welche weniger gute Ergebnisse erzielt haben. Verwalter mit schlechteren Ergebnissen sollten künftig bei der Auswahl nicht mehr regelmäßig bedacht werden. Neue Verwalter, die noch nicht über ein eigenes Portfolio von abgerechneten Verfahren nachweisen können, sollen mit Aufträgen erprobt werden.
Die Bewertungsformulare können auf der Web-Seite des Gerichts geladen werden.
Das Amtsgericht Charlottenburg übernimmt damit eine Methode, die das Amtsgericht Hannover bereits seit Jahren bei der Auswahl der Verwalter anwendet. Es ist das größte Insolvenzgericht in Deutschland. Bei den großen Unternehmensinsolvenzen ist seit Einführung des ESUG im Jahr 2012 im konkreten Fall der Richter zunehmend bei der Auswahl des Verwalters an die Beschlüsse der jeweils einzusetzenden Gläubigerausschüsse gebunden. Die Kritik an der richterlichen Auswahl ist deshalb auch in letzter Zeit stiller geworden, so dass Fachkreise die Initiative des Berliner Gerichts überrascht.