08. Oktober 2014
Für die seit dem 1. Juli diesen Jahres neuen Verfahren zur Restschuldbefreiung in Insolvenzsachen hat das Amtsgericht Charlottenburg selbst Formulare entwickelt, um dem Antragsteller die Einleitung eines solchen Verfahrens zu erleichtern. Denn entgegen den Ankündigungen des Bundesministeriums für Justiz gibt es noch keine Formalurpflicht. Die Formlaure können auf der Homepage des Amtsgerichts oder hier geladen werden.