Die Europäische Kommission hat jetzt ihren Aktionsplan zur Schaffung einer Kapitalmarktunion vom 30.09.2015 vorgestellt. Dieser sieht auch die Schaffung einer Richtlinie bis Ende nächsten Jahres vor, die ein außergerichtliches Sanierungsverfahren in den Mitgliedsländern implementieren soll. Im Aktionsplan heißt es dazu:

Die Kommission wird aufbauend auf den Erfahrungen aus der Empfehlung einen Legislativentwurf über Unternehmensinsolvenzen vorschlagen, der Bestimmungen zu frühen Umstrukturierungen und zur „zweiten Chance“ enthält. Dieser Entwurf soll ausgehend von nationalen Regelungen, die gut funktionieren, die wichtigsten Hindernisse für den freien Kapitalverkehr beseitigen.

Der Aktionsplan und die Empfehlung der Kommission vom 12.03.2014 stehen im Download-Bereich zur Verfügung.

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